Diese Voraussetzungen sind für die Ausbildung zum Treuhänder / zur Treuhänderin mit eidg. Fachausweis notwendig:
Abschluss: 3-jährige berufliche Grundbildung, gymnasiale Matura oder gleichwertiger Ausweis
4 Jahre Berufspraxis nach der Lehrzeit im Bereich Rechnungswesen / Treuhand / Steuern
Bestandene und gültige Zulassungsprüfung
Kein Eintrag im Zentralstrafregister, der mit dem Prüfungszweck nicht in Einklang gebracht werden kann
Diese Voraussetzungen sind für die Ausbildung zum diplomierten Treuhandexperten / zur diplomierten Treuhandexpertin notwendig (TREX):
Abschluss: Fachausweis einer Berufsprüfung, Diplom einer höheren Fachprüfung, Abschluss einer schweizerischen Universität, Fachhochschule, höheren Fachschule oder einen gleichwertigen Ausweis bzw. Abschluss
Mindestens 3 Jahre qualifizierte Fachpraxis (bis zum 31. Mai des Prüfungsjahres)
Kein Eintrag im Zentralstrafregister, der im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht
Über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen
Diese Anforderungen sind für die Ausbildung zum Treuhänder / zur Treuhänderin von Vorteil:
Analytische Fähigkeiten
Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
Dienstleistungsbewusstsein
Gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse
Gute Kenntnisse im Rechnungswesen
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Wir bilden junge Berufseinsteiger/innen anhand eines hybriden Modells mit Feedback zur praktischen Arbeit und E-Learning Modulen zu kompetenten Treuhänder/innen aus.
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